Rechtssichere Cloud- und Exchange-Dienste

30. August 2022 | Blog

Rechtssichere Cloud- und Exchange-Dienste

Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat vor wenigen Wochen entschieden, dass Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen in dem deutschen Bundesland vom Verfahren ausgeschlossen werden können, wenn sie Software verwenden, die die Dienste US-amerikanischer Clouddienste nutzt. Weil ein Urteil des EuGH bereits 2020 den Privacy Shield für unzulässig erklärte – der sollte die Kooperation bezüglich der Datenverarbeitung mit den USA und anderen Staaten regeln – gelten die USA nicht mehr als zulässiger Drittstaat für Datenverarbeitung. 

Im Detail urteilt die Kammer: “es finde bereits eine unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und damit in ein Drittland statt. Unabhängig von der geografischen Speicherung der Daten liege eine Zugänglichmachung oder Abrufbarkeit von personenbezogenen Daten aus einem Drittland vor. Durch die auf der Grundlage des ‘US-Überwachungsrechts’ eingeräumten Zugriffsrechte bestehe zumindest ein latentes Risiko dahingehend, dass eine im Sinne der DSGVO unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten in die USA stattfinde.” (https://openjur.de/u/2447201.html)

Skepsis ist angebracht

Das Urteil der Kammer trägt damit weiter zur Rechtsunsicherheit bei, wobei der Spruch der Vergabekammer unter Experten aber als wegweisend gilt und weit über Baden-Württemberg hinaus für Aufsehen sorgt. Der Ausschluss von Ausschreibungen basierend auf der Kooperation mit US-Cloud-Diensten dürfte auch weitere Konsequenzen nach sich ziehen, denen Unternehmen nur durch das Ausweichen auf eigene, europäische Lösungen entgehen können. Nur Software und Dienste, die vollständig im Rechtsraum der EU laufen, also dem Geltungsbereich der DSGVO, können somit als nachhaltig sicher, datenschutzkonform und compliant angesehen werden – und wer nicht auf einen Nachfolger zu Privacy Shield warten kann oder diesem Ansatz grundsätzlich skeptisch gegenübersteht, braucht heute bereits eine rechtssichere Lösung wie grommunio. 

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