Zum Inhalt springen
Rechtliches · Stand: Mai 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

grommunio GmbH, Donau-City-Str. 7, 1220 Wien, Österreich

Allgemeine Geschäftsbedingungen der grommunio GmbH — Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Angebote und Verträge der grommunio GmbH, Donau-City-Str. 7, 1220 Wien ("grommunio") und dem Vertragspartner ("Kunde"; grommunio und Kunde gemeinsam "Parteien"), insbesondere über die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen sowie Schulungen ("Dienstleistungen"). Diese AGB gelten auch dann, wenn bei zukünftigen Beauftragungen nicht ausdrücklich auf die AGB verwiesen wird.

Gegenstand der Tätigkeit von grommunio sind insbesondere die Entwicklung der grommunio-Software sowie deren Vertrieb und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit deren Nutzung. grommunio betreibt kein Rechenzentrum und erbringt keine Hosting-Leistungen.

Der Vertrieb sowie die Leistungserbringung gegenüber Kunden des Kunden ("Endkunden") erfolgen grundsätzlich über den Kunden als den von grommunio autorisierten Vertragspartner. grommunio steht dabei ausschließlich in vertraglicher Beziehung zum jeweiligen Kunden; Endkunden sind nicht Vertragspartner von grommunio und haben insbesondere keinen unmittelbaren Anspruch auf durch grommunio erbrachte Dienstleistungen.

Festgehalten wird, dass die "grommunio-Software" ein Open Source basiertes Groupware Produkt ist. Der Kunde kann die Community-Version der grommunio-Software kostenlos herunterladen und entsprechend den anwendbaren Open Source Lizenzbedingungen eigenständig nutzen und betreiben. Dies gilt sowohl für den produktiven Einsatz als auch für Testzwecke in der eigenen Infrastruktur (nach Wahl des Kunden On-Premises oder in einer Cloud-Umgebung). Die grommunio-Software selbst und etwaige Nutzungsrechte daran sind — sofern nicht explizit anders geregelt — nicht Vertragsgegenstand dieser AGB. Infolgedessen schuldet grommunio daran weder eine Leistung, noch übernimmt sie diesbezüglich eine Gewährleistung oder Haftung. Der bloße Bezug und die Nutzung der grommunio-Software (auch im Rahmen einer Test-Subscription) begründet keinen Anspruch auf Dienstleistungen. Erst bei Abschluss einer Produktiv-Subscription in Form eines Support-Pakets wird grommunio gegenüber dem Kunden Dienstleistungen erbringen.

Der Inhalt von Angeboten oder Einzelverträgen geht diesen AGB vor. Abweichungen von diesen AGB sind für grommunio nur verbindlich, wenn sie schriftlich und unterfertigt vereinbart wurden. Mit Abgabe der Vertragserklärung (siehe unten Pkt 2) akzeptiert der Kunde diese AGB. Vertragsabschlüsse sind nur zu diesen AGB möglich. Allgemeine Geschäfts- bzw Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, sofern grommunio deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Bei mehreren, zeitlich auseinanderliegenden Vertragsabschlüssen wird jeweils die zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung durch den Kunden geltende, auf der grommunio Website veröffentlichte Fassung der AGB Vertragsinhalt. Mit der Akzeptanz der neuen AGB gelten diese auch für die Altverträge des Kunden.

Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.

2. Angebot, Vertragsabschluss

Produktbeschreibungen, Bereitstellung des Partnerportals und Angebote von grommunio stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots des Kunden durch Abgabe einer Bestellung. Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn grommunio nach Erhalt der Bestellung diese bestätigt. Sofern dies technisch möglich und vorgesehen ist, kann der Vertrag auch digital über das Partnerportal von grommunio ("Partnerportal") geschlossen werden, indem der Kunde sich im Partnerportal registriert und die AGB akzeptiert.

Mit dem Vertragsabschluss wird ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen grommunio und dem Kunden begründet. Allfällige, in der Bestellung vom Angebot abweichende oder im Angebot von grommunio nicht geregelte Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von grommunio ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

3. Leistungen

Art und Umfang der mit dem Kunden vereinbarten Dienstleistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Angebot, welches das jeweilige Support-Paket bzw allfällige sonstige, darüber hinausgehende Dienstleistungen benennt. Die Support-Pakete grommunio Basic, grommunio Plus, grommunio Business und grommunio Enterprise sind in der Anlage 1 zu diesen AGB abschließend beschrieben. Darüber hinaus oder — je nach Leistungsbeschreibung — in diesem Rahmen, bietet grommunio weitere Dienstleistungen an, die sich nach individuellen Angeboten des Kunden richten und gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen von grommunio zu vergüten sind.

Sämtliche Dienstleistungen unter diesem Vertrag werden jeweils nur für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jüngste Version der grommunio-Software erbracht. grommunio erbringt keine Dienstleistungen zu Vorversionen oder veralteten Programmständen der grommunio-Software.

Leistungen, die nicht in der Anlage 1 in der jeweiligen Leistungskategorie des entsprechenden Support-Pakets genannt sind, sind nicht vom Vertragsgegenstand umfasst und sohin nicht von grommunio geschuldet. Klarstellend wird festgehalten, dass insbesondere die nachstehenden Leistungen bei keinem der Support-Pakete umfasst sind:

  • Integration der grommunio-Software beim Kunden und Zurverfügungstellung standardisierter Setup- oder Installationshandbücher*
  • Umstellungen der grommunio-Software auf ein anderes Hardwaresystem*
  • Erstellung von Individualprogrammen*
  • Schulungen am Telefon und Fernwartung*
  • Erweiterung der grommunio-Software nach den speziellen Wünschen und Anforderungen des Kunden*
  • Support und Auskünfte zu sonstiger, nicht die grommunio-Software betreffender Software und Hardware*
  • Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden oder durch dessen Endkunden, insbesondere durch eigenmächtig vorgenommene Modifikationen an der Software, durch Einwirkungen Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht wurden*
  • Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch Umweltbedingungen am Ort der Hardware des Kunden oder von dessen Endkunden, durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung, durch fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von grommunio zu vertretende Einwirkungen verursacht werden*
  • Entfernung von Computerviren, Malware, Trojaner oder sonstiger Schadsoftware*

* Diese Leistungen können — im eigenen Ermessen von grommunio — kostenpflichtig bei grommunio beauftragt werden.

grommunio ist hinsichtlich der Art der Durchführung ihrer Leistungen frei und nicht weisungsgebunden. grommunio schuldet bei der Leistungserbringung die Einhaltung einer angemessenen Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten Erfolg. grommunio ist berechtigt, den Vertrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner/Subunternehmer (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen und Künstliche Intelligenz einzusetzen.

grommunio optimiert und entwickelt die Dienstleistungen laufend weiter. grommunio behält sich daher das Recht vor, etwaige neue Funktionalitäten freiwillig auch dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Dazu ist grommunio jedoch ohne gesonderte Beauftragung nicht verpflichtet.

4. Partnerportal und Subscriptions

Mit Registrierung im Partnerportal erhält der Kunde automatisch eine Not-for-Resale-Subscription ("NFR-Subscription"). Diese dient dem Kunden als strategischer Partner dazu, Backtests durchzuführen und sich mit der grommunio-Software vertraut zu machen. Die NFR-Subscription entspricht dem Umfang von grommunio Basic und berechtigt den Kunden die für seine internen Zwecke notwendigen User anzulegen. Die NFR-Subscription berechtigt ausschließlich den Kunden, der Einsatz und Support gegenüber Endkunden ist hiervon nicht gedeckt.

Nach Registrierung im Partnerportal kann grommunio dem Kunden im eigenen Ermessen anbieten, ein einmaliges Onboarding zur Einführung der grommunio-Software und Dienstleistungen per Online-Call durchzuführen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Durchführung eines solchen Onboardings, es obliegt allein grommunio, ob dieses angeboten wird. In jedem Fall ist das Onboarding mit einem maximalen Zeitaufwand von 45 Minuten beschränkt.

Nach erfolgter Registrierung des Kunden im Partnerportal — und ggfs dem Onboarding — wird grommunio dem Kunden die Berechtigung freischalten, über das Partnerportal kostenpflichtige Subscriptions für die Nutzung und den Support der grommunio-Software für Endkunden zu erstellen und für dessen Endkunden anzulegen ("Produktiv-Subscription"). Ausschließlich in der Produktiv-Subscription erhält der Kunde eine Supported-Version der grommunio-Software und Dienstleistungen gemäß dem abgeschlossen Support-Paket für dessen Endkunden (siehe oben Pkt 3).

Der Kunde kann für Zwecke der internen Evaluierung, Testung sowie zur Demonstration gegenüber Endkunden darüber hinaus eine kostenlose, zeitlich befristete Subscription erhalten ("Test-Subscription"). Diese dient der Evaluierung und Erprobung der grommunio-Software beim Endkunden und ist nicht zur internen Produktivnutzung beim Kunden bestimmt. Eine produktive Nutzung im Rahmen der Test-Subscription durch den Endkunden ist ausschließlich innerhalb der Testdauer zur Evaluierung bzw Testung zulässig und beinhaltet keinen Support gemäß Anlage 1 und Anlage 2. Für die Nutzung und den Support nach der vereinbarten Testphase gemäß Pkt 10 oder bei darüber hinausgehender produktiver Nutzung ist der Abschluss einer kostenpflichtigen Produktiv-Subscription erforderlich.

5. Leistungstermine

Art und Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie sonstige Terminabsprachen können vertraglich festgehalten oder nach Vertragsabschluss zwischen den Parteien mündlich oder schriftlich (E-Mail ausreichend) vereinbart werden. grommunio ist bestrebt, etwaige avisierte Termine für die Erbringung von Leistungen möglichst genau einzuhalten. Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche aus einer allfälligen Nichteinhaltung von Fristen bzw Terminen stehen dem Kunden nicht zu.

Leistungshindernisse, die grommunio nicht zu vertreten hat, berechtigen grommunio die Leistungen und / oder etwaige schriftlich vereinbarte Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände beim Kunden, bei grommunio selbst oder bei einem seiner Lieferanten / Subunternehmer eintreten.

6. Service Levels

Wartungsleistungen innerhalb eines Support-Pakets umfassen allgemeine Fehlerkorrekturen (Bug Fixes) der grommunio-Software wie im Service Level Agreement (Anlage 2) und konkreten Support-Paket festgelegt. Sofern nicht im konkreten Support-Paket vereinbart, sind Updates oder Upgrades davon nicht umfasst. § 7 Verbrauchergewährleistungsgesetz ("VGG") wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Wartungsleistungen sind im Service Level Agreement gemäß Anlage 2 festgelegt.

7. Pflichten des Kunden

Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch grommunio setzt eine qualitativ einwandfreie, termingerechte Unterstützung durch den Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich, für das jeweilige konkrete Angebot alle notwendigen organisatorischen und betrieblichen Informationen und Unterlagen grommunio darzulegen und zeitgerecht kostenlos zu übermitteln. Sofern von grommunio aufgefordert, hat der Kunde Leistungen freizugeben.

Der Kunde ist berechtigt, die grommunio-Software bei Endkunden zu integrieren. Dazu definiert der Kunde selbst mit dem Endkunden dessen Anforderungen. Der Kunde stellt in den Verträgen mit seinen Endkunden sicher, dass kein Vertragsverhältnis zwischen grommunio und dem Endkunden entsteht. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm obliegenden Pflichten und Beschränkungen aus diesen AGB und etwaigen Lizenzbedingungen der grommunio-Software seinen Endkunden sinngemäß zu überbinden. Der Kunde stellt sicher, dass der Endkunde keine direkten Leistungsansprüche gegen grommunio geltend machen kann und hält grommunio hierfür schad- und klaglos. Der Kunde ist selbst für die Integration der grommunio-Software beim Endkunden verantwortlich.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die grommunio-Software auf Linux basiert. Demnach setzen die Integration und die Migration entsprechende technische Kenntnisse, insbesondere im Linux-Umfeld voraus. Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Kenntnisse und Ressourcen zu verfügen.

Der Kunde muss über einen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung den technischen Standards entsprechenden Internetanschluss (Mindestgeschwindigkeit "ADSL") verfügen, sofern er im Rahmen des Supportangebots entsprechenden Remote-Support in Anspruch nehmen möchte. Ferner ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, auf eigene Kosten und Gefahr sämtliche erforderliche Infrastruktur und Systemvoraussetzungen zu erfüllen, zu unterhalten, zu warten und funktionstüchtig zu halten, um die grommunio-Software nutzen zu können.

Der Kunde hat einen Systemverantwortlichen zu benennen, der Ansprechpartner von grommunio in allen Fragen der Durchführung dieses Vertrages ist. Der Kunde hat diesfalls dafür zu sorgen, dass der Systemverantwortliche sachkundig ist und Entscheidungen in Bezug auf diesen Vertrag selbst treffen oder zeitnah veranlassen kann.

Eine Fehlerbeseitigung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Supportmöglichkeiten je nach abgeschlossenem Support-Paket und anwendbarem Service Level Agreement (Anlage 2). Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ein nach dem jeweiligen Stand der Technik gesicherter Fernwartungszugriff eingerichtet wird und grommunio zumindest während der Wartungszeiten zur Verfügung steht. Weiters hat der Kunde die für die Durchführung der Wartungsarbeiten erforderlichen technischen Einrichtungen wie Stromversorgung, Telefonverbindung und Datenübertragungsleistungen funktionsbereit zu halten und grommunio in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine von grommunio empfohlene Fernwartungssoftware ist nach erster Aufforderung durch grommunio vom Kunden auf eigene Kosten zu installieren.

Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und zu prüfen, und die Systemumgebung der grommunio-Software ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.

grommunio ist nicht verpflichtet, die Qualität bzw Fehlerfreiheit von Mitwirkungsleistungen des Kunden zu überprüfen. Entstehen durch die Nichterfüllung der hier beschriebenen Pflichten Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann grommunio — unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte — Änderungen des Zeitplans und/oder der vereinbarten Vergütung verlangen. Für die Vergütung des Mehraufwandes gelten die dann gültigen Stundensätze von grommunio als Basis.

Der Kunde erklärt, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, an Dritte weiterzugeben, sofern diese nicht für die Vertragserfüllung zwischen Kunden und Endkunden zwingend erforderlich ist.

8. Nutzungsrechte

Die Parteien erkennen, dass alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs-, Bearbeitungs- und Urheberrechtspersönlichkeitsrechte an Geistigem Eigentum, die eine Partei bereits vor Vertragsabschluss besitzt und für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt, bei der jeweiligen Partei bleiben. Insbesondere hält grommunio sämtliche Ausschließlichkeits- oder Nutzungsrechte an der grommunio-Software und den im Rahmen der Dienstleistungen bereitgestellten Inhalten, wie zB Software, Programme, Programmlisten, Werkzeuge, Dokumentation, Protokolle, Zeichnungen, Schulungsunterlagen, oder anderen (geschützten bzw nicht-geschützten) Arbeitsergebnissen.

Der Kunde erhält das einfache, nicht ausschließliche, nicht sublizenzierbare und nicht übertragbare Recht, Ergebnisse und Inhalte der Dienstleistungen nur zum unternehmensinternen Gebrauch für den im Vertrag definierten Einsatzzweck zu nutzen. Der Kunde erwirbt weiters das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sublizenzierbare Recht, das Partnerportal während der Vertragsdauer zu nutzen. Alle anderen Verwertungs- bzw Nutzungsrechte verbleiben bei grommunio unabhängig davon, ob das Ergebnis der Dienstleistung oder der Inhalt allein durch grommunio oder durch beide Parteien entwickelt wurde.

Die Nutzung der Ergebnisse und Inhalte erbrachter Dienstleistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte bedarf vorab einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde ist — vorbehaltlich einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung — grundsätzlich nicht berechtigt, die Ergebnisse oder Inhalte der Dienstleistungen Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen bzw zu überlassen bzw zu vermieten. Der Kunde ist jedoch bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung (zB im Angebot oder Einzelvertrag) sehr wohl berechtigt, die Ergebnisse der Dienstleistungen berechtigten Dritten (zB dort genannten Endkunden) zur Verfügung zu stellen und dass diese Dritten diesfalls ebenfalls im selben, hier beschriebenen Umfang zur Nutzung berechtigt sind.

grommunio sichert zu, dass ihr nicht bekannt ist, dass die Dienstleistungen in Rechte Dritter eingreifen. Ein darüberhinausgehender Anspruch des Kunden in dieser Hinsicht besteht nicht.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Entgelte und etwaige besondere Zahlungsbedingungen für die Dienstleistungen sind im Angebot festgelegt. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Gebühren oder öffentlicher Abgaben. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Die Abrechnung der von grommunio erbrachten Dienstleistungen erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistungen bzw monatlich bei einer Vertragsdauer von mehr als einem Monat. Der Kunde stimmt dem Erhalt der Rechnung per E-Mail an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils vereinbarten Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

Die von grommunio gelegten Rechnungen sind bei Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungslegung und Übermittlung an den Kunden. Etwaige Schwierigkeiten beim Transfer von Rechnungsbeträgen gehen zulasten des Kunden. Es bleibt ausschließlich grommunio vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen eingehende Zahlungen gutgeschrieben werden. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten von Dienstleistungen (zB Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist grommunio berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Leistung Rechnung zu legen.

Die in den Verträgen, Angeboten und Preislisten jeweils vereinbarten Entgelte für Dienstleistungen sind mit dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Index für Verbraucherpreise – Revision 2020 (oder einem an seine Stelle tretenden Index) wertgesichert. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 3 Prozentpunkte bleiben unberücksichtigt. Die Indexanpassung erfolgt erstmals zum 01.01. des zweiten Vertragsjahres und sodann bei jedem Überschreiten des jeweils geltenden Spielraumes nach oben oder unten, wobei stets die erste außerhalb des jeweiligen Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Der Kunde erhält im Rahmen der Preisanpassung eine neue Preisliste mit den neuen Standardpreisen. Die neue, aktualisierte Preisliste ersetzt alle vorherigen gültigen.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist eine wesentliche Bedingung für die Erbringung der Dienstleistungen. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, so ist grommunio berechtigt,

  • die Erfüllung der eigenen Verpflichtung, auch jener aus einem anderen Titel an den Kunden zu erbringenden Leistungen, gleichgültig welcher Art, bis zur Zahlung aufzuschieben und die Leistungen zurückzubehalten bzw die Erbringung der Dienstleistungen zu unterbrechen oder einzustellen;
  • den ganzen noch offenen Preis bzw Entgelt fällig zu stellen (Terminverlust) — dies gilt jedoch erst, wenn der Kunde mit zwei Rechnungen in Verzug ist;
  • Sicherstellungen auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach der Wahl von grommunio zu beanspruchen;
  • ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite, jedoch mindestens 12 % Zinsen p.a. zu verrechnen sowie weitere Zinseszinsen in Höhe von 4 Prozent p.a. zu verrechnen;
  • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie-, Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit einer ihm allenfalls gegen grommunio zustehenden Forderung gegen eine Forderung von grommunio aufzurechnen (Aufrechnungsverbot).

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die dem Vertrag zugrundeliegende Subscription wird auf die im Angebot oder Einzelvertrag vereinbarte Dauer abgeschlossen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt Folgendes:

Die Test-Subscription wird befristet für eine Dauer von bis zu drei (3) Monaten abgeschlossen und beginnt mit ihrer Erstellung im Partnerportal ("Testphase"). Sie endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Testphase, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Nach der Testphase kann der Kunde in eine kostenpflichtige Produktiv-Subscription gemäß vereinbartem Support-Package wechseln.

Die Laufzeit der Produktiv-Subscription richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und beträgt in der Regel zwischen zwölf (12) und sechsunddreißig (36) Monaten ("Vertragsjahr"). Die Produktiv-Subscription kann zum Ende eines jeden Vertragsjahres unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden, anderenfalls wird sie automatisch jeweils um ein weiteres Vertragsjahr verlängert.

Die NFR-Subscription wird befristet für eine Dauer von einem (1) Jahr abgeschlossen und beginnt mit der Registrierung im Partnerportal. Die NFR-Subscription wird automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern der Kunde zum Ende der Laufzeit zumindest eine aktive Produktiv-Subscription hat.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. grommunio ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere in folgenden Fällen berechtigt:

  • bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung des Vertrags bzw dieser AGB;
  • wenn der Kunde über eine Zeit von zumindest 12 Monaten mehrfach Test-Subscriptions bezieht und nicht zumindest eine aufrechte, kostenpflichtige Produktiv-Subscription im Partnerportal angelegt hat;
  • bei wiederholten unberechtigten und falschen Fehlermeldungen durch den Kunden;
  • bei wiederholten Supportanfragen des Kunden ohne Subscription, die diese abdeckt, nach entsprechender Verwarnung und erneuter Zuwiderhandlung des Kunden;
  • bei Erwerb des Kunden durch einen Mitbewerber von grommunio;
  • bei Verzug des Kunden mit der Erfüllung von Vertragspflichten nachdem grommunio eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat;
  • bei Verstoß des Kunden gegen vertragliche Nebenpflichten;
  • wenn die Auflösung des Vertrags zur Abwendung persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile für grommunio unerlässlich ist.

Ferner kann grommunio den Account des Kunden im Partnerportal dauerhaft deaktivieren, wenn der Kunde sich über eine längere Zeit hinweg, jedoch mindestens 12 Monate, nicht beim Partnerportal angemeldet hat oder über diesen Zeitraum hinweg keine aufrechten Produktiv-Subscriptions hat. Bevor grommunio den Account deaktiviert, informiert grommunio den Kunden per E-Mail von der geplanten Deaktivierung. Sofern der Kunde der Deaktivierung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Nachricht — die explizit auf die Wirkung eines etwaigen Schweigens und die entsprechende Frist hinweist — ausdrücklich widerspricht, ist grommunio berechtigt, den Account sowie alle dazu gehörigen Daten des Kunden zu löschen.

Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Unternehmen des Kunden behält sich grommunio vor, die Zahlungs- bzw Leistungskonditionen zu ändern, insbesondere auf Zug-um-Zug-Leistung umzustellen bzw den Kunden zur Vorleistung zu verpflichten; im Falle der Vorleistungspflicht erbringt grommunio ihre Leistung nur gegen Erlag einer Kaution durch den Kunden.

Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von grommunio möglich. Ist grommunio mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

11. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

Bei Dienstleistungen gewährleistet grommunio, dass

  • die Erbringung der Dienstleistungen gemäß dem Stand der Technik erfolgt;
  • bei der Vertragserfüllung ein hoher Sorgfalts- und Qualitätsmaßstab angewendet wird;
  • bei der Leistungserbringung nur kompetentes Personal eingesetzt wird.

Der Kunde erklärt, dass er im Rahmen der NFR-Subscription den Funktionsumfang der grommunio-Software erprobt hat und somit kennt. grommunio macht daher keine Performance-Zusagen bzw Garantien (mit Ausnahme der in Anlage 2 enthaltenen Reaktionszeiten im Rahmen des Service Level Agreements). Falls im Vertrag ausdrücklich eine Erfolgsverantwortlichkeit vereinbart ist, gewährleistet grommunio, dass die erbrachten Dienstleistungen den vertraglich vereinbarten Vorgaben in den für den Kunden wesentlichen Belangen entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit demgegenüber erheblich aufheben oder mindern. grommunio kann nicht zusichern, dass die in den Dienstleistungsergebnissen enthaltenen Funktionen in einer vom Kunden ausgewählten Kombination (sofern nicht von vornherein durch vom Kunden gelieferte Testfälle vorgegeben) ununterbrochen und fehlerfrei ablaufen. Diese Zusicherung kann ebenfalls nicht gewährleistet werden, sofern es zu Änderungen der Systemumgebung kommt. Die Behebung von Fehlern erfolgt, sofern gesetzlich zulässig, ausschließlich nach Maßgabe der im Service Level Agreement (Anlage 2) festgelegten Bestimmungen.

Der Kunde ist selbst für die Auswahl der Dienstleistung, die konkrete Nutzung der grommunio-Software sowie die technische Einsatzumgebung verantwortlich. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die Dienstleistungen seinen Bedürfnissen entsprechen. grommunio übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Integrität, Sicherheit oder Kompatibilität der grommunio-Software bei Verwendung nicht oder nicht mehr unterstützter Versionen. Die Gewährleistung für Mängel aufgrund von Hardware- bzw Betriebssystemfehlern ist ebenso ausgeschlossen.

Unbeschadet etwaiger Fristen verjähren die Ansprüche aus Gewährleistung jedenfalls nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung bzw ab Abnahme (im Falle deren Festlegung im Angebot). Der Nachweis des Bestehens eines Mangels zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung bzw Abnahme obliegt dem Kunden. Eine Haftung von grommunio für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen.

Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von grommunio gegen Berechnung laut aktuell gültiger Preisliste durchgeführt. grommunio übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf Änderungen an den Dienstleistungen durch den Kunden selbst oder durch ihn beauftragte Dritte, unsachgemäße Bedienung, fehlendem Know-how im Linux-Umfeld, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden und dergleichen zurückzuführen sind.

Kommt grommunio ihren Reaktionspflichten gemäß SLA (Anlage 2) trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen nicht nach, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Die im SLA definierten Reaktionszeiten beziehen sich ausschließlich auf die Aufnahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen, nicht jedoch auf die Dauer der Mängelbeseitigung. Eine bestimmte Behebungszeit wird nicht geschuldet. Insbesondere stellen Verzögerungen bei der Fehlerbehebung keinen Kündigungsgrund dar, sofern diese auf die Komplexität der Systeme, Abhängigkeiten von Drittsoftware oder außerhalb des Einflussbereichs von grommunio liegende Ursachen zurückzuführen sind.

Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. Klarstellend wird festgehalten, dass für nicht von grommunio entwickelte Softwaremodule keine Gewährleistung und Haftung übernommen wird. Die hier festgelegten Gewährleistungsansprüche sind abschließend. Mängelrügen, Gewährleistungsprüfungen und die Gewährleistungsdurchführung unterbrechen nicht die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen.

12. Haftung

grommunio haftet für im Rahmen der Vertragserfüllung zugefügte Schäden nur, sofern grommunio oder den für grommunio tätigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter sowie normaler grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden oder Produkthaftungsansprüche. Die Beweislast für das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt beim Kunden.

Weiters ist eine Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Begleit- und Folgeschäden einschließlich des Gewinnentganges, Umsatz- und Zinsverlust, Rechtsverfolgungskosten sowie für Schäden aus Verlust von Daten oder Datengebrauch, ausgeschlossen. grommunio haftet insbesondere nicht für Einschränkungen der Funktionalitäten oder Performance der grommunio-Software, soweit diese auf (i) eine unsachgemäße Implementierung oder (ii) fehlende technische Kenntnisse — insbesondere im Linux-Umfeld — im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde haftet in diesen Fällen für alle Schäden, die hieraus entstehen und stellt grommunio diesbezüglich schad- und klaglos.

Schadenersatzansprüche sind innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsverlust geltend zu machen.

13. Loyalität

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Verträge gearbeitet haben, der anderen Partei während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Die dagegen verstoßende Partei ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters der anderen Partei zu zahlen.

14. Datenschutz und Geheimhaltung

Die Parteien gewährleisten gemäß den ihnen treffenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes und des Datengeheimnisses wahrzunehmen und verpflichten ihre Mitarbeiter zu deren Einhaltung. Bestandteil dieser AGB sind die in der Anlage 3 enthaltenen Bedingungen für eine Auftragsverarbeitung gemäß Art 28 der Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO"). grommunio wird hier als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig. Zu diesem Zweck stimmt der Kunde der Anlage 3 zu.

Die Parteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, sie nur entsprechend der Vertragserfüllung zu nutzen und Dritten nicht zugänglich zu machen sowie die Geheimhaltungsverpflichtung ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zu überbinden. Vertrauliche Informationen sind auf Wunsch der jeweils übergebenden Partei nach Beendigung des Vertrages an die übergebende Partei herauszugeben oder zu vernichten. Die Pflicht zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gilt unbefristet auch für die Zeit nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht, vertrauliche Informationen ohne Verstoß der empfangenden Partei bereits öffentlich waren, der Partei bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren oder dieser ohne jegliche Pflicht zur Geheimhaltung bekannt werden.

15. Änderungen der AGB

grommunio ist berechtigt, diese AGB nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden vor Inkrafttreten per E-Mail an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse des Kunden mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Nachricht — die explizit auf die Wirkung eines etwaigen Schweigens und die entsprechende Frist hinweist — ausdrücklich widerspricht, gilt die Änderung als angenommen. Im Fall des Widerspruchs gelten die alten AGB weiter, sofern grommunio den Vertrag mit dem Kunden nicht binnen 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs kündigt.

16. Sonstiges

Erfüllungsort für alle Geschäfte ist – falls nichts Anderweitiges ausdrücklich vereinbart ist – der Geschäftssitz von grommunio. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt. Der Kunde gewährt grommunio das Recht, den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenz zu führen, sofern dieser nicht widerspricht.

17. Schlussbestimmungen

Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen resultierenden Streitigkeiten gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Für sämtliche Streitigkeiten gilt ausschließlich das Handelsgericht Wien als vereinbart. Sämtliche wichtige Mitteilungen haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen, und sind an den im Angebot von grommunio genannten Ansprechpartner zu richten. Mitteilungen des Kunden, die auf Mängelrügen, Nachfristsetzung infolge Verzugs, die Änderung oder Beendigung des mit grommunio geschlossenen Vertragsverhältnisses gerichtet sind, entfalten nur bei firmenmäßiger Zeichnung durch den Kunden Rechtswirksamkeit.

Anlage 1 – Support-Pakete und Leistungsinhalt

grommunio Basic

  1. Wartung und Support der von grommunio entwickelten Softwareteile des Moduls grommunio bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion.
  2. Zurverfügungstellung von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von grommunio entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.
  3. Zugang zum grommunio Online-Handbuch für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.
  4. Nutzung der grommunio Support E-Mail-Adresse, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich via E-Mail.

grommunio Plus

  1. Wartung und Support der von grommunio entwickelten Softwareteile der Module grommunio, grommunio meet und grommunio chat bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion.
  2. Zurverfügungstellung von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von grommunio entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.
  3. Zugang zum grommunio Online-Handbuch für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.
  4. Nutzung der grommunio Support E-Mail-Adresse, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich via E-Mail.

grommunio Business

  1. Wartung und Support der von grommunio entwickelten Softwareteile der Module grommunio, grommunio meet, grommunio chat, grommunio files, grommunio archive und grommunio mdm bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion.
  2. Zurverfügungstellung von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von grommunio entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.
  3. Zugang zum grommunio Online-Handbuch für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.
  4. Nutzung der grommunio Support E-Mail-Adresse, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.
  5. Der Kunde ist berechtigt, telefonischen Support in Anspruch zu nehmen, um direkt vom Support Hilfestellung anzufordern. Die Anfrage hat über ein Support-Ticket zu erfolgen; ein Supportmitarbeiter von grommunio wird anschließend telefonisch Kontakt aufnehmen.
  6. Wartung und Support von Spezialumgebungen im Sinne der Hochverfügbarkeit, geografisch oder logisch verteilte Installationen, Hosting-Umgebungen oder auch Archiv-Integrationen.

grommunio Enterprise

  1. Wartung und Support der von grommunio entwickelten Softwareteile der Module grommunio, grommunio meet, grommunio chat, grommunio files, grommunio archive und grommunio mdm bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion.
  2. Zurverfügungstellung von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von grommunio entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.
  3. Zugang zum grommunio Online-Handbuch für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.
  4. Nutzung der grommunio Support E-Mail-Adresse, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung anzufordern.
  5. Der Kunde ist berechtigt, telefonischen Support in Anspruch zu nehmen, um vom Support Hilfestellung anzufordern. Die Anfrage hat über ein Support-Ticket zu erfolgen; ein Supportmitarbeiter von grommunio wird anschließend telefonisch Kontakt aufnehmen.
  6. Wartung und Support von Spezialumgebungen im Sinne der Hochverfügbarkeit, geografisch oder logisch verteilte Installationen, Hosting-Umgebungen oder auch Archiv-Integrationen.
  7. Prioritärer Support sowie der bedarfsorientierte Einsatz von Supportmitarbeitern von grommunio über die vereinbarten Geschäftszeiten hinaus. Die Anfrage hat über ein Support-Ticket zu erfolgen.

Anlage 2 – Service Level Agreement (SLA)

Der Anspruch auf Leistungen gemäß dieser Anlage besteht ausschließlich für Systeme und Benutzer, die über eine entsprechende Produktiv- oder NFR-Subscription verfügen. Werden Supportanfragen ohne entsprechende Subscription gestellt, ist grommunio berechtigt, die Bearbeitung der Anfrage bis zum Abschluss einer entsprechenden Subscription auszusetzen. Bei wiederholten Supportanfragen ohne entsprechende Subscription des Kunden ist grommunio berechtigt, eine Verwarnung auszusprechen und bei einer weiteren Zuwiderhandlung den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden. Eine Refundierung bereits erbrachter Leistungen ist diesfalls ausgeschlossen.

1. Leistungen

Die Wartungsleistungen dienen der durchgehenden und fehlerfreien Bereitstellung der grommunio-Software und werden im Rahmen der Support-Pakete innerhalb der grommunio Supportzeiten, Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr MEZ (exklusive gesetzlicher Feiertage sowie Weihnachten und Silvester), erbracht.

2. Servicelevel

2.1. Fehlerklassen

Die Bewertung und Priorisierung von Fehlern bei der Bereitstellung der grommunio-Software erfolgt nach den im Folgenden aufgelisteten Kriterien durch den Support. Ein Fehler liegt insbesondere dann vor, wenn die grommunio-Software die im Angebot oder in der Produktbeschreibung vorgesehenen Funktionen oder die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften nicht erfüllt und dadurch die Nutzung unmöglich oder (wesentlich) eingeschränkt ist. Keine Fehler sind Störungen oder Einschränkungen, die auf die Wechselwirkung mit Fremdsoftware, die Hardware des (End-)Kunden, andere vom Kunden integrierte Open-Source-Software, eine unsachgemäße oder fehlerhafte Implementierung, eine sonstige nicht vertragsgemäße Nutzung der grommunio-Software oder auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind.

2.1.1. Priorität 1 — Der Fehler führt dazu, dass das System oder die Dienstleistung nicht verfügbar bzw die Nutzung nicht möglich ist und kein Workaround besteht. Beispiel: Die grommunio Appliance bootet nicht und kann dementsprechend dessen Dienste nicht zur Verfügung stellen.

2.1.2. Priorität 2 — Der Fehler bedingt bei wichtigen Funktionen erhebliche Nutzungseinschränkungen, die nicht für eine angemessene, dem Endkunden zuzumutende Zeitdauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können und kein Workaround besteht. Beispiel: Es können über grommunio weder E-Mails versendet noch empfangen werden.

2.1.3. Priorität 3 — Der Fehler bedingt bei manchen Funktionen unerhebliche Nutzungseinschränkungen, die vom Endkunden durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können. Beispiel: Das Einloggen auf grommunio web ist nicht möglich.

2.2. Verfügbarkeit

Die Software wird auf der Infrastruktur des Kunden betrieben. Die Verfügbarkeit obliegt daher allein dem Kunden und dessen Systemen.

2.3. Reaktionszeiten bei Fehlermeldungen

Als Reaktionszeit gilt der Zeitraum zwischen der Eröffnung einer Störungsmeldung im Ticketsystem von grommunio (abrufbar unter https://desk.grommunio.com/) und der ersten qualifizierten Maßnahme zur Fehleranalyse und Fehlerbehebung. Klarstellend wird festgehalten, dass grommunio Bemühungen setzt, die Fehlerbehebung zügig voranzutreiben, jedoch keine Garantien zur Dauer (Fixzeit) der Fehlerbehebung erteilen kann.

  • Priorität 1: 8 Stunden Reaktionszeit
  • Priorität 2: 16 Stunden Reaktionszeit
  • Priorität 3: 48 Stunden Reaktionszeit

3. Fehlermeldungen

Fehlermeldungen sind schriftlich an [email protected] zu erstatten. Die aktuellen Kontaktinformationen sind hierbei auf der Website https://grommunio.com zu entnehmen. Der Kunde hat Fehler unverzüglich mitzuteilen und wird grommunio bei der Fehlersuche sowie bei der Fehlerbeseitigung umfassend unterstützen. Bei der Fehlermeldung hat der Kunde (i) eine exakte und nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, (ii) Beschreibung zur Reproduktion und (iii) Nennung eines Verantwortlichen mit Telefonnummer bzw E-Mail-Adresse zu übermitteln und grommunio auf erste Aufforderung hin sonstige Daten (zB Screenshots) und Protokolle (zB Fehlerprotokolle, Log-Auszüge) vorzulegen bzw zu übermitteln. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht, ist grommunio berechtigt, inhaltlich unvollständige oder unschlüssige Fehlermeldungen abzulehnen. Ergeben sich im Rahmen der Fehleranalyse und -behebung Umstände, wonach der Fehler der Sphäre des Kunden zuzuordnen ist, kann grommunio für den hierfür angefallenen Zeitaufwand Entgelt entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste verrechnen. grommunio ist nicht verpflichtet, Fehlermeldungen vom Endkunden entgegenzunehmen oder zu bearbeiten. Der 1st und 2nd Level Support gegenüber dem Endkunden obliegt ausschließlich dem Kunden.

Anlage 3 – Bedingungen für eine Auftragsverarbeitung gemäß Art 28 DSGVO

Sofern es zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden (dies können Personenstammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsstammdaten, Kundenhistorie, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten des Kunden oder Vertragspartner bzw Endkunden des Kunden sein) durch grommunio im Auftrag des Kunden kommt, kommen die nachstehenden Bedingungen der Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art 28 DSGVO zur Anwendung:

1. Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung

1.1 Im Falle der Erbringung von Wartungs- und Supportdienstleistungen durch grommunio kann es zu einem Zugriff auf personenbezogene Daten (im Rahmen der grommunio-Software) des Kunden (sowie Endkunden des Kunden) kommen. Die Verwendung von und der Umgang mit diesen Daten ist durch gegenständliche Bedingungen geregelt.

1.2 Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Dauer der Erbringung von Wartungs- und Supportdienstleistungen durch grommunio an den Kunden.

2. Weisung zur Datenverarbeitung

grommunio verarbeitet die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur auf Grundlage des zwischen grommunio und dem Kunden geschlossenen Vertrages oder nach dokumentierter Weisung des Kunden, sofern grommunio nicht gesetzlich zu einer Verarbeitung von Daten verpflichtet ist; in einem solchen Fall hat grommunio den Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mitzuteilen, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. grommunio hat den Kunden darüber zu informieren, falls grommunio der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

3. Ort der Datenverarbeitung

Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

4. Technisch-organisatorische Maßnahmen

4.1 grommunio hat die Sicherheit gem. Art 28 Abs 3 lit c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art 5 Abs 1, Abs 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art 32 Abs 1 DSGVO zu berücksichtigen.

4.2 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es grommunio gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

5. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten

5.1 Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art 28 Abs 3 S 2 lit b, 29, 32 Abs 4 DSGVO gelten folgende Verpflichtungen:

  • a) grommunio setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. grommunio und jede von grommunio unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Kunden verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
  • b) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art 28 Abs 3 S 2 lit c, 32 DSGVO.
  • c) grommunio kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
  • d) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Kunden im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse.

6. Unterauftragsverhältnisse

6.1 Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die grommunio zB als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt.

6.2 Die vollständige Liste aller Unterauftragnehmer ist im Partner-Bereich des Partnerportals unter https://portal.grommunio.com/partners veröffentlicht. Der Kunde stimmt der Beauftragung der unter diesem Link angeführten Unterauftragnehmer zu, dies unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art 28 Abs 2 und 4 DSGVO.

6.3 Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit:

  • grommunio eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Kunden eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt, und
  • der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber grommunio schriftlich oder in Textform binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt, und
  • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art 28 Abs 2 und 4 DSGVO zugrunde gelegt wird.

6.4 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.

6.5 grommunio haftet dem Kunden gegenüber für die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragnehmers.

7. Unterstützungsleistungen

7.1 grommunio wird unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Kunden bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten unterstützen.

7.2 grommunio wird unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der zur Verfügung stehenden Informationen den Kunden nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, damit dieser seine Verpflichtungen zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Art 12 bis 22 DSGVO genannten Rechte von betroffenen Personen nachkommen kann.

8. Kontrollrechte des Kunden

Der Kunde hat das Recht, im Einvernehmen mit grommunio Überprüfungen durchzuführen oder durch einen im Einzelfall zu benennenden Prüfer durchführen zu lassen, um sich von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch grommunio zu überzeugen. grommunio wird dem Kunden alle hierzu erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

9. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Kunden hat grommunio sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Kunden auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten, es sei denn es besteht für grommunio eine Verpflichtung zur Speicherung. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und Leistungserbringung dienen, sind durch grommunio entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.

10. Entgelt

Für Leistungen die grommunio gemäß den Pflichten dieser Vereinbarung laut Anlage 1 im Support zu erbringen hat, erhält grommunio ein Entgelt entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Für Leistungen, welche über die Pflichten dieser Vereinbarung laut Anlage 1 hinausgehen, erhält grommunio ein Entgelt, welches sich nach den allgemeinen Stundensätzen für IT Supportleistungen bemisst.